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Der Tierhalter haftet in vollem Umfang für den vom Hund verursachtem Schaden.Daher ist es ratsam sich gegen alle möglichen Risiken mit einer Hundehaftpflicht abzusichern.
§ 833 des BGB besagt:"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie weiter unten.
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Zum größten Teil werden nur kleinere Schäden von Hunden verursacht wie z. B.kaputte Hosen oder zerbissene Händys.Aber er es kann auch passieren das sich der Hund von der Leine reist und quer über eine viel befahrene Straße läuft oder in Hand oder Wade beist.Der Schaden der hier entstehen kann und finanziellen Ansprüche der Geschädigten kann einen schnell in den finanziellen Ruin treiben.
Eine Vorsorge durch eine Hundehaftpflicht ist also überaus ratsam.
Versichert ist der Tierhalter sowie die Familie, Bekannte oder Nachbarn die Ihren Hund hüten.
Die Hundehaftpflicht deckt dieSchadenersatzansprüche , welche aus dem Verhalten Ihres versicherten Welpen bzw. Hundes entstehen. Versichert ist das Tier und nicht der Halter, d.h. auch wenn andere Personen mit Ihrem Hund spazieren gehen greift der Versicherungsschutz.
Schäden die durch den Hund entstehen sind nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.Diese wird nur bei Kleintieren wie Katzen oder etwa Meerschweinchen wirksam.Hunde benötigen eine Hundehaftpflichtversicherung.
Versichert sind "eigene Schäden"(z. B.wenn die eigene Couch zerkratz wird),Mietsachschäden(z. B. wenn eine Hoteltüre zerkratzt wird),Personenschäden(falls der Hund eine Person beist),Sachschäden(wenn z. B. ein Unfall verursacht wird) und Vermögensschäden(wenn der Hund z. B. vor einem Laden angeleint ist und den Kunden Angst macht und der Ladenbesitzer sie auf Verdienstausfall verklagt).