Versicherungen / Versicherungen vergleichen


Direkt zum Seiteninhalt

kfz-Versicherung


Die
Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung welche sich auf die gesetzliche Haftplicht des Fahrzeughalters plus der mitversicherten Personen im Verhältniss mit dem Gebrauch des Kfz bezieht.
Bei der Teil-o. Vollkasko dreht sich alles um die Beschädigung,Zerstörung und den Verlust des versicherten Kfz´s und mitversicherter Fahrzeug und Zubehörteile.
Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich danach ob eine
Vollkasko(Fahrzeugvollversicherung) oder eine Teilkasko(Fahrzeugteilversicherung) vereinbart wurde.
Wichtig ist hierbei außerdem ob die Police mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde.
Mehr Informationen zum Thema Kfz-Versicherung finden Sie unten.

Hier die Besten ohne langes Suchen

Geld für jede Anfrage

Preisvergleich starten, erhaltene Angebote vergleichen und Geld verdienen.(z.B.:private Krankenversicherung 17,78 € ).Auf Multator-Button klicken.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche ab,welche Dritten Personen durch den Betrieb eines Kfz im Straßenverkehr,zum Beispiel durch einen Verkehrsunfall bei dem der Fahrer des Fahrzeuges des Versicherten die Schuld hat, entstehen.
Das Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht ist in der EU zum größten Teil gleich,allenfalls die Obergrenzen der Schadenssummen weichen erheblich von einander ab.

Der Fahrer der den Unfall verursacht ist im Regelfall Schadenersatzpflichtig.Weil es in der Praxis unmöglich ist jeden Fahrerlaubnissbesitzer einer Versicherungspflicht zu unterziehen haftet per gesetzlicher Anordnung nicht allein der Fahrer für von ihm entstandene Schäden sondern auch der Halter des Kfz.
Selbst ohne eigenes Verschulden.

Nach dem Pflichtversicherungsgesetz ist der Halter verpflichtet sein Kfz zu versichern.Es gilt ein Kontrahierungszwang bei der Kfz-Haftplichtversicherung.Das bedeutet das der Versicherer grundsätzlich einen Antrag auf Erteilung einer Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigen muss.Er darf nur bei bestimmten Bedingungen das Zustandekommen eines Vertrages verweigern.

Die Kfz-Haftplicht deckt folgendes im allgemeinen ab:
-immaterielle Schäden wie zum Beispiel Schmerzensgeld
-Vermögensschäden
-Sachschäden wie zum Beispiel Fahrzeugreparaturen o. Instandsetzung v.Leitplanken
-Personenschäden wie zum Beispiel Heilungskosten und Renten

Die Kfz-Haftpflicht übernimmt auch Schadensersatzansprüche welche sich aus der verschuldungsunabhängigen Gefährdungshaftung(Betriebsgefahr)ergeben.Hierbei ist der betroffene Führer des Kfz mitversichert.

Durch die Regulierungsvollmacht der Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen auch Schäden gegen den Willen
Versicherungsnehmers reguliert werden.Dagegen erhält der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Recht zur Kündigung im Schadensfall.Dieses gilt aber nur für die Zukunft.

Geschädigte können die Kfz-Haftpflichtversicherung direkt auf Schadenersatz in Geld in Anspruch nehmen.

popup

Beiträge

Die Beitragsgestalltung steht den Versicherungsgesellschafften frei,wodurch erhebliche Preisunterschiede entstehen können.
Es wird der Schadensfreiheitrabatt auf den Beitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung angerechnet.Dadurch verringert sich durch das Bonus/Malus-System die Versicherungsprämie bis zu 75%,je nachdem wie lange man Schadenfrei fährt.Bei überdurchschnittlichem Schadenauftreten wird ein Zuschlag bis zu 260% der Normalprämie berechnet.

Entschädigungsleistung

Die Entschädigungsleistung,auch Deckungssumme genannt,ist die maximale Leistung der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die gesetzl. Mindestdeckungssumme bei Personenschäden beträgt 7,5 Millionen Euro,für Sachschäden 1 Millionen Euro und 50.000 Euro für Vermögensschäden die nicht mit Personen- und Sachschäden zusammen hängen.
Pauschal 50 o. 100 Millionen für Vermögens-,Sach- und Personenschäden(begrenzt auf max. 8 Mio. € je Person welche geschädigt wurde).

Wird die Schadenshöhe der Deckungssumme überschritten haftet der Schädiger selbst in Höhe der Differenz.

Die Kfz-Haftplicht ist immer zur Leistung im Rahmen der Deckungssumme gegenüber dem Geschädigten verpflichtet.Selbst bei grober Fahrlässigkeit können sich die Versicherungsgesellschaften nicht auf Leistungsfreiheit berufen,aber bei Fahrten unter Alkoholeinfluss, unbefugtem Gebrauch sowie Fahrerflucht bis zu 5.000 Euro je Fall vom Fahrer regressieren.

Bei Sachschäden wird eine Wertminderung,abhöngig von Schadenshöhe und Fahrzeugalter,und die Reparaturkosten erstattet.Bei Totalschäden wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes erstattet.


Startseite | Newsletter abonieren | kfz-Versicherung | Privathaftpflicht- Versicherung | Hausratversicherung | Gebäudeversicherung | Haus & Grundbesitzhaftpflicht | Tierhalterversicherung | Hundehaftpflicht | Pferdehaftpflicht | Rechtschutz- Versicherung | Reiseversicherung | Krankenversicherung | Krankenzusatz- Versicherung | Berufsunfähigkeits- Versicherung | Unfallversicherung | Lebensversicherung | Britische- Lebensversicherung | Risikolebens- Versicherung | Altersvorsorge | Rentenversicherung | Riester Rente | Rürup Rente | Gewerbehaftpflicht | gesetzl. Krankenkasse | Partnerprogramm | Impressum | Site Map




Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü