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Die Privathaftpflichtversicherung sichert den privaten Versicherungsnehmer und desen Familie sowie eventueller Hausangestellter vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen.
Sie ist eine freiwillige Versicherung.Da nach deutschem Recht die Haftung von Privatpersonen grundsätzlich nicht begrenzt ist gewinnt die Privathaftpflichtversicherung und die Anpassung ihrer Versicherungssummen mehr und mehr an Bedeutung.
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Die Ansprüche dürfen nur im privaten Bereich entstanden sein.Also nicht aus beruflichen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Verein sowie Ämtern.Hier gibt es ggf. eine eigene Vereins- oder Ehrenamtshaftpflichtversicherung.Wenn mit einer nebenberuflichen Tätigkeit nachhaltig Gewinn erzielt werden soll muss diese auch eigens abgesichert werden.
Abgedeckt werden typische Alltagsrisiken.Außerdem sind im beschränktem Umfang die Haftung aus Haus-und Wohnbesitz,die Haftung aus Sportausübungen und Tierhaltung(ausgenommen Haltung v. Hunden, Rindern, Reit- und Zugtieren, Wildtieren-hier muss die Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen werden.
Versichert sind auch Schäden an der Mietwohnung außer Glasschäden und Schäden an elektrischen Einbauten.
Die Privathaftpflicht greift nicht bei Benutzung von Fahrzeugen und der Jagdausübung,hier werden besondere Policen angeboten.
Es gibt verschieden hohe Deckungssummen für Personen- oder Sachschäden.Sie werden entweder pauschal für Personen- und Sachschäden oder getrennt für Personen- oder Sachschäden angeboten.
Vermögensschädigungen müssen mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert sein.
Zusatzdeckungen
Ausfalldeckung deckt eigene Forderungen gegenüber Dritten welche beispielsweise keine Privathaftpflichtversicherung besitzen und zahlungsunfähig sind.Diese Leistungen können nur bezogen werden wenn ein rechtskräftiger gerichtlicher Titel vorliegt zur Forderung.
Bei der Deckung für deliktunfähige Kinder sieht der Gesetzgeber vor das Kinder welche noch nicht das 7. Lebensjahr vollendet haben nicht selbst für entstandene Schäden haftbar gemacht werden können.Wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt hat der Geschädigte keinen Schadensersatzanspruch.
Gegenüber den Geschädigten sollte trotzdem eine moralische Verpflichtung bleiben.
Durch solch eine Zusatzversicherung kann die "Einrede der Deliktunfähigkeit" ausgeschlossen werden.
Achtung,die Versicherungssummen sind meist auf 5.000 bis 30.000 € begrenzt.
Mietschäden können auch von 100.000 bis 1.Mio. € zusätzlich mitversichert werden.Dies gilt nur für einmalig entstandene Schäden und nicht für allmählich entstandene.Glasschäden oder Schäden an (elektrischen) Einbauten werden nicht versichert.
Gefälligkeitsschäden sind Schäden die bei unentgeldlicher Hilfeleistung verursacht werden und können auch zusätzlich abgesichert werden.Wenn z. B. beim Umzug etwas Beschädigt wird.