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Rentenversicherung kündigen

Mehr Geld aus Ihrer
Lebens- oder Rentenversicherung...

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Wir Übernehmen Ihren Lebens- bzw Rentenversicherungsvertrag. Falls Sie Ihren Vertrag noch nicht gekündigt haben, erfolgt dies durch einen unserer Vertragsanwälte für eine Pauschalgebühr von 87,50 Euro. Diese Gebühr sowie Ihr einmaliger Anteil an den Kosten von 300,- Euro wird vom Rückkaufswert der Versicherung einbehalten. Für Sie entstehen keine Vorkosten. Der Restbetrag wird sofort an Sie überwiesen. Häufig ist es schon vorgekommen, dass nur durch diese anwaltliche Kündigung ein höherer Rückkaufswert zur Auszahlung kam, als wenn Sie selbst gekündigt hätten.
Anschließend beginnen unsere Spezialisten mit der Überprüfung der Abrechnung Ihrer Versicherung. Soweit diese aus unserer Sicht fehlerhaft ist, leiten wir die notwendigen Schritte ein, um die Erstattung zu erreichen die Ihnen noch zusteht. Von dem dadurch erzielten Mehrerlös erhalten Sie bis zu 75%. Zusammen mit dem Rückkaufswert erhalten Sie durch uns mehr Geld für Ihre Lebens- oder Rentenversicherung!

Ihre Vorteile

* Wir übernehmen Policen von JEDEM Deutschen Versicherungsunternehmen
* Keinerlei Vorkosten für Sie
* Sicherheit in der Abwicklung durch niedergelassenen deutschen Rechtsanwalt
* Wir übernehmen auch gekündigte und bereits ausgezahlte Verträge
* Kein Mindestrückkaufswert
* Keine Restlaufzeitbegrenzung


Aktuelles

Verluste steuerlich geltend machen

Liebe Kundinnen und Kunden!

Die alljährliche Einkommensteuererklärung steht wieder ins Haus!
Daher möchten wir Sie daran erinnern, dass Sie die Verluste aus ihrem gekündigten Versicherungsvertrag als Werbungskosten vom Finanzamt anerkennen lassen können.

Wir vertreten die Position, dass die Verluste aus einer vorzeitig gekündigten Kapitallebensversicherung im Rahmen des Einkommenssteuerverfahrens effektiv zu berücksichtigen sein müssen.
Finanzämter in Bayern und Nordrhein-Westfalen hatten die Verluste im letzten Jahr bereits steuerlich anerkannt. Daraufhin hat Bundesfinanzminister Peer Steinbrück die Finanzämter aufgerufen, diese Kosten nicht als Werbungskosten anzuerkennen. Doch ein Finanzamt in Sachsen hat die Kosten aus den Lebensversicherungen trotzdem noch steuerlich berücksichtigt.

Je mehr Menschen mitmachen und diese Verluste steuerlich geltend machen, umso mehr können wir unser Musterverfahren mit den Finanzbehörden beschleunigen. Aktuelle Informationen zum laufenden Verfahren beim Finanzgericht Dessau AZ: 2K 1169/08 finden Sie unter www.proconcept.ag.

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