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Riester Rente

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Riester-Rente

Jede Person die zulagenberechtigt ist kann eine private Altersvorsorge mit Förderungen vom Staat aufbauen.Entsprechend den Vorraussetzungen müssen die Anbieter zu Beginn des Auszahlungszeitpunktes mindestens die gesamte Menge der eingezahlten Beiträge garantieren. Das Geld das sich in einem Riester-Vertrag befindet ist für die Agentur für Arbeit auch bei längerer Arbeitslosigkeit unantastbar.
Es dürfen unter bestimmten Umständen 10- 50.000 Euro zinslos von den Einlagen entnommen werden wenn davon selbstgenutzdes Wohneigentum erworben wird.

Aktuelles

Welchee jedoch spätestens ab zwei Jahre nach Entnahme in gleich hohen Raten bis zum Rentenbeginn zurückgezahlt werden müssen.Diese Raten werden nicht gefördert.
Das durch den Riestervertrag angesparte Kapital kann gegen Gebühr auf einen anderen Tarif oder einen anderen Anbieter übertragen werden.Das Guthaben auf Riestersparkonten ist pfändungssicher.

Zulagenberechtigte Personen:

+ rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sowie Selbstständige
+ Landwirte welche per Gesetz über Alterssicherung pflichtversichert sind
+ Kindererziehende bis das Kind das 3. Lebensalter erreicht hat
+ Personen welche Arbeitslosengeld beziehen
+ berechtigte Bezieher von Arbeitslosengeld deren Leistungen aufgrund der Anrechung von Einkommen und/oder Vermögen ruhen
+ Krankengeldbezieher
+ Empfänger von Alg ll
+ Personen die nicht erwerbstätig andere Personen pflegen
+ Wehr- sowie Zivieldienstleistende
+ Personen die Vorruhestandsgeld beziehen wenn sie pflichtversichert waren
+ Amtsträger
+ Ehepartner von Zulagenberechtigten
+ Soldate, Beamte, Richter und gleichgestellte Personen, welche in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind da ihnen eine beamtenähnliche oder beamtenrechtliche Vorsorge gewährleistet wird

Service

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