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Die Lebensversicherung sichert das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Im LV-Vertrag wird die Versicherungsleistung vereinbart, welche im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall – meist Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung) oder Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung) – an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird.
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Im Trauerfall
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Lebensversicherungen sind Individualversicherungen . Die Sozialversicherung sichert ähnliche Risiken ab,
Lebensversicherungen gehören zu den Personenversicherungen weil das zu versichernde Risiko direkt im Menschen liegt. Die Versicherungsleistung wird im Versicherungsfall in Höhe einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme als Geldleistung erbracht. Der tatsächlich entstndene Schaden durch Eintritt des Versicherungsfalles ist hierbei irrelevant.
Auch die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, der Eintritt schwerer Krankheiten oder sonstige mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren können als Versicherungsfall bestimmt sein und damit eine Leistung auslösen.
Besonders die Rentenversicherung,welche eine pure Erlebensfallversicherung ist, wird zu den Lebensversicherung gezählt und nicht nur Todesfallversicherungen. Die Rentenversicherung wird versicherungstechnisch gleich errechnet und bearbeitet. Bei der Rentenversicherung wird eine regelmäßige Zahlung vom Lebensversicherers fällig, deshalb der Name „Rentenversicherung“.