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Rürup-Rente
Der Vorteil der Rürup- oder Basisrente ist das der Sparer sich eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen kann. Geld welches sich in einem Rürupvertrag befindet ist auch bei lägerer Arbeitslosigkeit für die Agentur für Arbeit nicht mit dem Vermögen verrechenbar. In der Ansparphase können Rürupverträge nicht gepfändet werden.Nur wenn zu Rentenbeginn die Pfändungsgrenze überschritten wird.
Aktuelles
Rüruprentenbeiträge sind unter Umständen und im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben absetzbar.Im Vertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen Leibesrente festgeschrieben sein.Bei Personen die einen Vertrag vor dem 1. 1. 2012 abschliessen darf die Leistung nicht vor erreichen des 60. Lebensjahres gezahlt werden.Alle die nach dem 31.12.2011 den Vertrag abschliessen bekommen erst mit Vollendung des 62. Lebensjahres ihre Leistungen.
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