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Tierhalterhaftpflicht
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Somit können die meisten Schadensfälle abgedeckt werden, die ein z.B. ein Hund oder ein Pferd verursachen können.Bei einer Tierhalterhaftpflicht sind der Tierhalter,dessen Familie und andere Tierhüter Ihres Tieres versichert.Falls Sie Tierhüter eines fremdes Tieres sind greift im Schadensfall Ihre private Haftpflichtversicherung.Versichert werden können Hunde, Pferde, Ponys, Esel sowie Rinder.
Aktuelles
Bei kleineren Tieren(Katzen,Vögel,Hamster usw.) greift im Schadensfall die private Haftpflichtversicherung.
Für Exoten(Schlangen, Spinnen usw.) werden besondere Vereinbarungen ausgehandelt.
Die Tierhalterhaftpflicht deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme ab.
Schäden die nicht versichert werden sind:
-Schäden durch Kampfhunde
-Mietsachschäden
-Eigenschäden
-Schäden durch Tiere die gewerblich genutzt werden
-vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Hunderassen welche nicht versichert werden:
Pitbullterrier, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastitno Napoletano, Rhodesian Ridgeback sowie Kreuzungen mit diesen Rassen